Kanzleiprofil
Die Patentanwaltskanzlei Grättinger · Möhring · von Poschinger berät und vertritt deutsche und ausländische Mandanten auf allen Gebieten des nationalen, europäischen und internationalen gewerblichen Rechtsschutzes. Neben national und international tätigen Unternehmen sowie Start-ups beraten und vertreten wir auch Privatpersonen, z.B. als Erfinder, bei der rechtlichen Absicherung von technischen Erfindungen durch Patente und Gebrauchsmuster, von ästhetischen Formschöpfungen durch eingetragene Designs und von charakteristischen Produkt- oder Unternehmenskennzeichen durch Marken.
Qualifikation
Alle in unserer Patentanwaltskanzlei tätigen Patentanwälte besitzen neben ihrer juristischen Qualifikation als Patentanwalt zumindest einen Universitätsabschluss als Diplom-Ingenieur bzw. als Diplom-Physiker, so dass wir unsere Mandanten auf einem breiten technischen Spektrum fundiert beraten können.
Erfahrung
Bei der Ausarbeitung und Hinterlegung von Schutzrechtsanmeldungen sowie deren Verteidigung und Durchsetzung können wir auf die langjährigen Erfahrungen unserer im Jahr 1959 gegründeten Kanzlei aufbauen. Dazu zählen wichtige höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowohl in Patent- als auch in Markensachen, die wir für unsere Mandanten erwirken konnten (z.B. BGH X ZR 114/13 "Wärmetauscher", BGH I ZB 20/92 "PROTECH", BGH X ZB 34/89 "Straßenkehrmaschine", BGH X ZR 30/02 "Einkaufswagen II").
Strategie
Wir unterstützen unsere Mandanten beim Aufbau eines aus unternehmerischer Sicht sinnvollen Patent- und Schutzrechtsportfolios. Der Umgang mit neuen Technologien ist dabei für uns eine selbstverständliche Herausforderung.
Im Falle von Schutzrechtskonflikten und Schutzrechtsverletzungen vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen der patentanwaltlichen Mitwirkung vor den einschlägigen Gerichten. Bei Gerichtsverfahren kooperieren wir typischerweise mit renommierten Rechtsanwälten auf dem jeweiligen Fachgebiet, wobei wir auf zahlreiche erfolgreich abgeschlossene Fälle zurückblicken können.
Internationales Netzwerk
In den mehr als 60 Jahren patentanwaltlicher Tätigkeit seit Gründung unserer Kanzlei im Jahr 1959 haben wir ein weltweites Netz an Kooperationskanzleien in allen relevanten Ländern der Welt aufgebaut, mit deren Hilfe wir unsere Dienstleistung auch auf internationaler Ebene zur Verfügung stellen. Dies gilt sowohl für unsere inländischen Mandanten mit Bedarf an Schutzrechten im Ausland als auch für ausländische Mandanten mit Schutzrechtsbedarf in Deutschland und Europa.
Unsere internationale Ausrichtung zeigt sich auch durch unsere Mitgliedschaft in der Organisation IPG – International Practice Group, einem führenden internationalen Netzwerk von Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.
Realpatent
In unserer täglichen Beratungspraxis orientieren wir uns selbstverständlich an wirtschaftlichen und unternehmensstrategischen Überlegungen. Diesen Realitätsbezug bringen wir mit unserer Dienstleistungsmarke REALPATENT® zum Ausdruck. Unsere Mandanten wissen dies zu schätzen; viele von ihnen werden durch unsere Kanzlei seit Jahrzehnten erfolgreich betreut.