Patente und Gebrauchsmuster
Patente und Gebrauchsmuster dienen der rechtlichen Absicherung von Erfindungen auf allen Gebieten der Technik. Sie bieten ein zeitlich begrenztes Monopol auf den Erfindungsgegenstand mit einer maximalen Laufzeit von i.d.R. 20 Jahren für Patente und 10 Jahren für Gebrauchsmuster. Patentierbar sind Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, sei es in Form von Verfahren, Vorrichtungen, Produkten oder deren Verwendung für einen bestimmten Zweck.
Die Abfassung einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung erfordert neben dem Verständnis des der Erfindung zugrunde liegenden technischen Fachgebiets auch die notwendigen rechtlichen Kenntnisse, um einen möglichst optimalen Schutz zu erzielen und eine Umgehung des Patents durch Wettbewerber so weit wie möglich auszuschließen.
Grundlegende Voraussetzung für einen rechtsbeständigen Gebrauchsmuster- oder Patentschutz ist, dass der in der Schutzrechtsanmeldung beschriebene Erfindungsgegenstand zum maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht der Öffentlichkeit bekannt war und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, d.h. für einen "durchschnittlichen Fachmann" nicht als eine naheliegende Lösung erscheint. Im Vorfeld der Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters ist daher Geheimhaltung eines der wichtigsten Gebote.